Neue RVS 08.31.02 „Temporäre Verkehrszeichen“.
Seit 1. November gilt die neue RVS 08.31.02 „Temporäre Verkehrszeichen“. Diese RVS legt die Anforderungen an Baustellenverkehrszeichen fest.
Was ist neu?
Neu ist, dass Baustellenverkehrszeichen vom Qualitätsniveau ähnlich den stationären Verkehrszeichen ausgeführt werden, um somit eine bessere Sichtbarkeit für Straßenverkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Dadurch soll für mehr Sicherheit in der Gefahrenzone Baustelle gesorgt werden. Konkret bedeutet das, dass eine reflektierende Folie von mindestens Typ 1 und ein Aluminiumschild mit einer Blechstärke von 1,5 mm verwendet werden muss.
Zudem gilt seit 1. November auch eine Kennzeichnungspflicht. TVZ (Temporäre Verkehrszeichen) sind auf der Rückseite mit TVZ-Hersteller-Aufklebern sowie Bauartenaufklebern zu versehen. Durch die einheitliche Kennzeichnung aller Baustellenverkehrszeichen, kann in Zukunft leichter festgestellt werden ob das Verkehrszeichen den Prüfkriterien entspricht.
Mit Baustellenverkehrszeichen von Forster sind Sie auf der sicheren Seite, denn diese werden bereits seit jeher entsprechend gefertigt. Die dazugehörende Kennzeichnung auf den Verkehrszeichen finden Sie seit Anfang November auf unseren Produkten.
Übrigens - bereits vorhandene Verkehrszeichen dürfen weiter verwendet werden, sofern diese den Mindestanforderungen entsprechen.