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Ethik- und Compliance-Kodex

Unternehmen: Forster Holding GmbH – ebenso wie alle mit ihr verbundenen Gesellschaften der Firmengruppe
Version: 1.0 | Veröffentlichung: 16. Mai 2025
Geltungsbereich: Weltweit; alle Mitarbeitenden, Führungskräfte, Organe und – sofern vertraglich vereinbart – Geschäftspartner (siehe auch Verhaltenskodex für Lieferanten).

 

1 Zweck und Leitbild

Dieser Kodex führt alle ethischen und rechtlichen Grundsätze der Forster Unternehmensgruppe in einem einzigen verbindlichen Dokument zusammen. Er vereint die bisher getrennt geführten Compliance‑Richtlinien (18. Januar 2025) und den Verhaltenskodex (26. April 2025). Ziel ist es, ein klares, zugängliches Regelwerk zu schaffen, das für sämtliche Beschäftigte und Geschäftspartner*innen gleichermaßen gilt und Orientierung für verantwortungsvolles Handeln bietet.

2 Grundprinzipien

Wir verpflichten uns, sämtliche Gesetze einzuhalten, integer zu handeln, die Würde jedes Menschen zu achten, unsere Geschäftsprozesse transparent zu gestalten und eine Kultur persönlicher Verantwortung zu fördern. Diese fünf Grundsätze bilden das Fundament all unserer Entscheidungen und Aktivitäten weltweit.

2.1 Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Bestimmungen

In allen geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen strebt die Forster Holding GmbH– ebenso wie alle mit ihr verbundenen Gesellschaften der Firmengruppe – danach, sämtliche geltenden Gesetze und maßgebenden Vorschriften im In‑ und Ausland einzuhalten. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob Regelungen nationaler, europäischer oder internationaler Herkunft sind. Integrität und Aufrichtigkeit prägen unser Auftreten im Markt und fördern einen fairen Wettbewerb, auch im Verhältnis zu Kundinnen, Lieferantinnen und sonstigen Geschäftspartner*innen.

3 Anti‑Korruption & Bestechung

Korruption – der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Vorteil – hat keinen Platz in unserem Unternehmen. Wir verfolgen eine strikte Null‑Toleranz‑Politik. Dieses Verbot gilt weltweit und uneingeschränkt für sämtliche Mitarbeitenden, Organe sowie alle Dritten, die in unserem Auftrag handeln.

3.1 Korruptionsverbot

Mitarbeitende dürfen weder einen Vorteil fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, noch einem Dritten einen Vorteil anbieten, versprechen oder gewähren, wenn dadurch Geschäfts‑ oder Verwaltungsentscheidungen unzulässig beeinflusst werden könnten – oder auch nur der Anschein einer solchen Beeinflussung entsteht. Verstöße ziehen konsequente disziplinarische, zivil‑ und/oder strafrechtliche Maßnahmen nach sich (vgl. Kapitel 15).

3.2 Geschenke, Einladungen & Bewirtungen
  • Zulässig sind gelegentliche, geringwertige Aufmerksamkeiten bis zu 100 € pro Person und Anlass, sofern sie keine Entscheidungsprozesse beeinflussen oder diesen Anschein erwecken.
  • Bargeld oder Bargeldäquivalente (Schecks, Überweisungen, Gutscheine) sind ausnahmslos verboten.
  • Zuwendungen über 100 € oder wiederholte Einladungen an dieselbe Person innerhalb von zwölf Monaten bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch dieden Vorgesetzten und den Compliance‑Officer.
3.3 Umgang mit Bestechungsversuchen

Beobachten Mitarbeitende einen Bestechungsversuch oder sind selbst betroffen, melden sie den Vorfall unverzüglich ihrer Führungskraft oder direkt der Compliance‑Funktion bzw. der Geschäftsführung (vgl. Kapitel 12). Die Identität der Hinweisgebenden wird geschützt.

4 Wettbewerbs‑ & Kartellrecht

Fairer Wettbewerb ist Voraussetzung für unseren langfristigen Erfolg. Deshalb beteiligen wir uns an keinerlei Absprachen über Preise, Märkte oder Produktionsmengen. Der Austausch sensibler Wettbewerbsinformationen mit Mitbewerbern ist untersagt. Besuche von Messen, Verbänden oder Arbeitskreisen erfolgen nur nach einem Compliance‑Briefing, das mögliche kartellrechtliche Risiken adressiert.

4.1 Unzulässige Absprachen

Preis‑, Mengen‑, Markt‑ oder Kund*innenabsprachen mit Wettbewerbern sowie abgestimmte Verhaltensweisen wie Bid‑Rigging sind ausnahmslos untersagt.

4.2 Austausch sensibler Informationen

Bei Kontakten mit Wettbewerbern – etwa auf Verbands‑ oder Branchentreffen – dürfen keine strategisch relevanten Daten wie künftige Preise, Kapazitäten oder Margen preisgegeben oder eingeholt werden. Treffen erfolgen mit Agenda; Teilnehmende fertigen bei Bedarf Protokolle an.

4.3 Dawn‑Raid‑Bereitschaft

Behördliche Durchsuchungen („Dawn Raids“) sind unverzüglich der Rechts‑ bzw. Compliance‑Abteilung zu melden. Eine interne Handlungsanweisung regelt das korrekte Verhalten und wird regelmäßig geschult.

Verstöße gegen das Kartellrecht können zu hohen Geldbußen, Schadenersatzforderungen und Reputationsschäden führen.

5 Verantwortungsvolles Informationsmanagement

Der Schutz personenbezogener Daten sowie Geschäfts‑ und Betriebsgeheimnisse ist ein Grundpfeiler unserer Unternehmenskultur. Wir erheben, verarbeiten und speichern personenbezogene Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen – insbesondere der Datenschutz‑Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679, „DSGVO“) und dem österreichischen Datenschutzgesetz 2018 in seiner jeweils gültigen Fassung. Jede Datenverarbeitung muss einem klar dokumentierten Zweck dienen, auf einer zulässigen Rechtsgrundlage beruhen und ist auf das erforderliche Maß beschränkt. Nicht mehr benötigte Daten werden unverzüglich und dauerhaft gelöscht oder anonymisiert.

Um Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit dieser Informationen zu gewährleisten, haben wir umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) etabliert. Hierzu zählen unter anderem physische Zutrittsbeschränkungen, rollen‑ und bedarfsorientierte IT‑Nutzungsrechte, mehrstufige Authentifizierungs‑ und Passwortsysteme, Verschlüsselung sensibler Inhalte sowie eine kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Wirksamkeitsprüfung unserer Informationssicherheits‑prozesse.

Alle Mitarbeitenden unterliegen dem Datengeheimnis: Informationen, die ihnen ausschließlich aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit anvertraut oder zugänglich werden, sind – unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten – streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte, gleich in welcher Form, ist untersagt. Verstöße gegen diese Verpflichtung können neben arbeitsrechtlichen Maßnahmen auch zivil‑ oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die detaillierten Verhaltens‑ und Sicherheitsanforderungen sind in der Dienstanweisung IT geregelt. Diese Dienstanweisung bildet einen integralen Bestandteil dieses Kodex; ihre Inhalte, Verhaltensgebote und ‑verbote gelten uneingeschränkt und sind sämtlichen Mitarbeitenden bekannt zu machen. Jede*r Mitarbeitende bestätigt durch Unterschrift, das Dokument erhalten und verstanden zu haben.

6 Interessenskonflikte

Private Interessen dürfen dienstliche Entscheidungen nicht beeinflussen. Beteiligungen an Wettbewerbern oder wichtigen Geschäftspartner*innen sind offenzulegen; Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Wo ein Interessenkonflikt unvermeidbar ist, entwickelt die betroffene Person gemeinsam mit der Compliance‑Funktion geeignete Maßnahmen, um jede Beeinträchtigung geschäftlicher Entscheidungen auszuschließen.

Private Interessen dürfen dienstliche Entscheidungen nicht beeinflussen. Beteiligungen an Wettbewerbern oder Lieferanten sind offen zu legen, und Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Genehmigung. Wo ein Interessenkonflikt unvermeidbar ist, werden gemeinsam mit der Compliance‑Funktion geeignete Maßnahmen erarbeitet, um eine Beeinträchtigung geschäftlicher Entscheidungen auszuschließen.

7 Menschenrechte & Arbeitsbedingungen

Wir respektieren die international anerkannten Menschenrechte und die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO). Unser Unternehmen verpflichtet sich ausdrücklich, diese Rechte in allen Ländern, in denen wir tätig sind, zu wahren und zu fördern. Dazu zählen insbesondere – ohne darauf beschränkt zu sein – folgende Grundrechte:

  • Vereinigungsfreiheit sowie das Recht, Gewerkschaften zu bilden und an Kollektivverhandlungen teilzunehmen,
  • das Verbot von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf,
  • das Recht auf Gleichheit des Entgelts und eine angemessene Vergütung,
  • der Schutz der Privatsphäre jedes Einzelnen,
  • das Recht auf Leben, Freiheit, Sicherheit und Gesundheit,
  • das Verbot von Kinderarbeit sowie von Sklaverei und Zwangsarbeit,
  • der Anspruch auf rechtliches Gehör und faire Gerichtsverfahren,
  • die Meinungs‑ und Informationsfreiheit,
  • das Recht auf Bildung,
  • das Recht auf Erholung, Freizeit und Begrenzung der Arbeitszeit,
  • das Recht auf soziale Sicherheit sowie auf sauberes Wasser und ausreichende Ernährung,
  • die Religionsfreiheit,
  • das Recht auf Eigentum und der Schutz legitimer Landnutzungsrechte,
  • der Schutz der Rechte indigener Gemeinschaften.

Diese Rechte sind universell und unveräußerlich. Wir dulden keinerlei Handlungen, die ihrer Verwirklichung entgegenstehen, weder im eigenen Betrieb noch in unserer Lieferkette. Sämtliche Geschäftspartner*innen werden vertraglich verpflichtet, diese Grundsätze zu respektieren. Verstöße werden konsequent geahndet, bis hin zur Beendigung der Zusammenarbeit.

8 Arbeitssicherheit

Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld ist unverhandelbar. Dies gilt für alle Personen, die für Forster Holding GmbH – ebenso wie alle mit ihr verbundenen Gesellschaften der Firmengruppe – tätig sind, einschließlich Leiharbeitnehmenden sowie Mitarbeitenden von Lieferanten, die in unseren Betriebsstätten oder auf unseren Baustellen eingesetzt werden.

Einhaltung von Gesetzen und Normen
Wir orientieren uns an sämtlichen nationalen Arbeitsschutzgesetzen und den einschlägigen ILO‑Übereinkommen. Unsere konzernweite Health‑Safety‑Environment‑(HSE)‑Policy setzt Mindeststandards, die lokal strengere gesetzliche Anforderungen jederzeit übertreffen dürfen, aber niemals unterschreiten.

Gefährdungsbeurteilungen und Prävention
Für jede Tätigkeit führen wir eine systematische Risikoanalyse durch. Die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen (z. B. Absperrungen, technische Sicherungen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung) werden dokumentiert und sind verbindlich umzusetzen.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Geeignete PSA wird kostenfrei gestellt. Mitarbeitende sowie Lieferant*innen sind verpflichtet, diese ordnungsgemäß zu tragen. Verstöße werden disziplinarisch geahndet.

Schulung & Unterweisung
Alle Personen erhalten vor Arbeitsaufnahme eine Sicherheitsunterweisung. Wiederholungsunterweisungen finden mindestens jährlich, bei Tätigkeitswechsel oder nach relevanten Ereignissen unverzüglich statt.

Meldepflichten & Lessons Learned
Arbeitsunfälle, Beinahe‑Unfälle oder unsichere Situationen sind umgehend an die HSE‑Abteilung zu melden. Wir analysieren Ursachen und kommunizieren gewonnene Erkenntnisse transparent, um Wiederholungen auszuschließen.

Kontraktor‑Management
Lieferanten müssen vor Einsatz schriftlich bestätigen, dass sie unsere HSE‑Anforderungen erfüllen. Bei schweren Verstößen behalten wir uns Sanktionen bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung vor.

Vision „Zero Harm“
Wir verfolgen das Ziel, sämtliche Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen zu vermeiden. Fortschritte messen wir anhand international gebräuchlicher Kennzahlen (z. B. LTIFR) und veröffentlichen sie im Nachhaltigkeitsbericht.

9 Schutz von Unternehmensvermögen

Materielle wie immaterielle Vermögenswerte – beispielsweise Anlagen, Geräte, Daten oder geistiges Eigentum – sind mit Sorgfalt zu behandeln. Private Nutzung von Unternehmensressourcen ist nur gestattet, wenn sie dem/der Vorgesetzten zuvor angezeigt und von diesem/dieser ausdrücklich genehmigt wurde.

10 Third-Party Due Diligence & Lieferantenverantwortung

10.1 Ziel und Anwendungsbereich

Die Integrität unserer Wertschöpfungskette ist ein zentraler Bestandteil verantwortungsvoller Corporate-Governance. Dieses Kapitel legt die Grundsätze und Verfahren fest, nach denen Forster Holding GmbH – ebenso wie alle mit ihr verbundenen Gesellschaften der Firmengruppe – jeden Lieferanten, Dienstleister, Handelsvertreter oder sonstigen Geschäftspartner („Dritte“) vor Beauftragung und während der Zusammenarbeit bewertet.

10.2 Auswahl- und Mindestanforderungen

Jeder Dritte muss:

  • schriftlich die Geltung dieses Kodexes anerkennen und dessen Einhaltung vertraglich zusichern,
  • grundlegende Verpflichtungen zu Menschen- und Arbeitsrechten, Umweltschutz, fairen Geschäftspraktiken und Null-Toleranz gegen Korruption nachweisen,
  • mindestens ein wirksames Managementsystem (z. B. ISO 9001, 14001 oder 45001) betreiben oder sich zur Einführung innerhalb einer definierten Frist verpflichten,
  • Transparenz über Eigentümerstruktur, wirtschaftlich Berechtigte und gegebenenfalls Vermittler herstellen.
10.3 Risikobasierte Bewertung

Wir wenden ein mehrstufiges Verfahren an:

SchrittPrüfpunktVorgehen
1 – Pre-ScreeningSanktions-, Embargo-, TerrorlistenAutomatisierter Abgleich; positive Treffer schließen eine Beauftragung aus.
2 – BasisprüfungSitzland-Risiko, Branchen- typologie, UmsatzvolumenLänder mit Human-Freedom-Index ≤ 6,0 oder EPI-Score < 60 werden als Hochrisiko eingeordnet.
3 – Vertiefte Due DiligenceMenschenrechts-, Umwelt-, Compliance-RisikenBewertung interner Fragebögen, Auditberichte, Zertifikate und externer Datenbanken (z. B. HRW, Transparency International).
4 – Vor-Ort-AuditHochrisikolieferantenDurchgeführt von eigenen oder unabhängigen Auditor*innen; Abweichungen führen zu Maßnahmenplan oder Ausschluss.


Geschäftspartner, deren Tätigkeit indigene Bevölkerungsgruppen beeinträchtigen könnte, unterliegen stets einer vertieften Prüfung und besonderer Genehmigung durch die Geschäftsführung.

10.4 Vertragliche Absicherung und Kontrollen
  • Vertragsklauseln: Anti-Korruptions-, Menschenrechts-, Umwelt- und Kartellrechtsklauseln sind zwingender Bestandteil jedes Vertrages.
  • Geschenke & Bewirtung: Dritten ist jede Zuwendung über 100 € oder Bargeld/Bargeld- äquivalent untersagt; Ausnahmen erfordern unsere schriftliche Genehmigung.
  • Audit- und Informationsrechte: Wir behalten uns unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen sowie Einsicht in relevante Dokumente vor.
10.5 Laufende Überwachung, Eskalation und Verbesserungspläne
  • Die Performance aller wesentlichen Lieferanten wird mindestens jährlich anhand Scorecards (CSR-Kriterien, Qualität, Pünktlichkeit, Auditergebnisse) bewertet.
  • Mängel führen zu einem verbindlichen Verbesserungsplan mit Fristen; Nichterfüllung kann Suspendierung oder Vertragsbeendigung nach sich ziehen.
  • Besteht der Verdacht auf schwerwiegende Verstöße (z. B. Kinderarbeit, systematische Bestechung), kann die Geschäftsleitung sofortige Maßnahmen bis hin zum Stopp aller Bestellungen veranlassen.
10.6 Dokumentation und Berichtswesen

Alle Prüfschritte, Entscheidungen und Maßnahmen werden zentral im Lieferantenmanagement dokumentiert. Das Lieferantenmanagement berichtet halbjährlich an die Geschäftsführung über:

  • Anzahl neuer Due-Diligence-Prüfungen,
  • Ergebnisse der Risikoklassifizierung,
  • offene Maßnahmenpläne und deren Umsetzungsgrad,
  • wesentliche Eskalationsfälle und getroffene Sanktionen.

Damit stellt Forster Holding GmbH – ebenso wie alle mit ihr verbundenen Gesellschaften der Firmengruppe – sicher, dass partnerschaftliche Beziehungen auf einer transparenten, verantwortungsvollen und gesetzeskonformen Basis beruhen – zum Schutz unseres Unternehmens, unserer Kund*innen und aller Menschen, die entlang unserer Lieferkette tätig sind.

11 Nachhaltigkeit & Umweltschutz

Wir verstehen nachhaltiges Wirtschaften als wesentlichen Teil unternehmerischer Verantwortung. Deshalb streben wir an, unsere Umweltauswirkungen zu minimieren, Ressourcen effizient einzusetzen und sämtliche gesetzlichen Umweltanforderungen einzuhalten oder zu übertreffen. Wo immer möglich, fördern wir kreislauffähige Prozesse und innovative Lösungen für eine klimafreundliche Zukunft.

12 Umsetzung & Verantwortlichkeiten

EbeneHauptaufgaben
GeschäftsführungGenehmigt den Kodex, schafft die Rahmenbedingungen für eine gelebte Compliance‑Kultur und stellt ausreichende Ressourcen bereit.
Compliance‑Officer (Stabstelle Recht)Berät die Organisation, koordiniert Schulungen, überwacht die Einhaltung des Kodex und berichtet jährlich an die Geschäftsführung.
FührungskräfteLeben die Werte vor, erteilen erforderliche Genehmigungen – etwa bei Zuwendungen über 100 Euro – und stellen sicher, dass alle Teammitglieder entsprechend geschult sind.
MitarbeitendeHandeln in Übereinstimmung mit dem Kodex, nehmen an Schulungen teil und melden beobachtete Verstöße unverzüglich.


13 Meldesystem & Hinweisgeber‑Schutz

Da unser Unternehmen derzeit kein eigenständiges Hinweisgeber‑Portal oder Hotline betreibt, stehen folgende Meldewege zur Verfügung:

  • Direkte Vorgesetzte – erste Anlaufstelle für alle Compliance‑relevanten Anliegen.
  • Compliance‑Officer – vertrauliche Kontaktaufnahme per E‑Mail oder persönlichem Gespräch.
  • Rechts‑ oder Personalabteilung – alternative Eskalationsmöglichkeit, wenn eine Meldung bei der Führungskraft nicht möglich oder nicht sinnvoll erscheint.

Berichtspflicht
Jede*r Mitarbeitende, der oder die im Zuge der beruflichen Tätigkeit eine Situation beobachtet, die nach eigenem Ermessen einen Verstoß gegen diesen Kodex, gegen geltende Gesetze oder gegen sonstige interne Bestimmungen darstellt, ist verpflichtet, den Vorfall unverzüglich entweder der eigenen Führungskraft oder direkt einem Mitglied der Geschäftsführung zu melden.

Schutz der Hinweisgebenden
In allen Meldeszenarien werden unverzüglich angemessene organisatorische und technischen Maßnahmen ergriffen, um die Identität der hinweisgebenden Person zu schützen. Eine Offenlegung erfolgt nur, wenn dies gesetzlich zwingend erforderlich ist oder die Hinweisgebenden ausdrücklich zustimmen. Jegliche Benachteiligung oder Vergeltung gegen Hinweisgebende stellt einen schweren Verstoß gegen diesen Kodex dar und zieht disziplinarische Maßnahmen nach sich.

Untersuchung aller Meldungen
Wir untersuchen ausnahmslos jede eingehende Meldung. Die Compliance‑Funktion koordiniert den Untersuchungsprozess, dokumentiert Maßnahmen und informiert die Geschäftsführung sowie – sofern erforderlich – die zuständigen Behörden. Abschlussberichte werden in pseudonymisierter Form archiviert, um Transparenz und Learning‑Effekte zu gewährleisten.

14 Schulung & Kommunikation Schulung & Kommunikation

Neue Mitarbeitende absolvieren innerhalb der ersten drei Monate eine verpflichtende Grundlagenschulung. Wiederholungstrainings finden turnusmäßig spätestens alle zwei Jahre statt. Für besonders exponierte Funktionen wie Vertrieb oder Einkauf bieten wir themenspezifische Vertiefungskurse an. Alle maßgeblichen Dokumente werden auf dem Intranetportal bereitgestellt und in regelmäßigen Dialogformaten erläutert.

15 Überwachung & Berichterstattung

Der Compliance‑Officer legt der Geschäftsführung jährlich einen Bericht vor, der Informationen über Verstöße, Schulungsquoten, Unfallraten sowie ergriffene Verbesserungsmaßnahmen enthält. Die wichtigsten Kennzahlen – etwa die Anzahl der unterschriebenen Kodexbestätigungen, die Quote erfolgreicher Schulungen, die LTIFR oder die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Meldungen – werden transparent im Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht.

16 Sanktionen und Anreize

Ein gelebtes Werteverständnis entsteht nicht allein durch Verbote und Sanktionen, sondern auch durch die Anerkennung vorbildlichen Verhaltens. Unser Unternehmen würdigt daher Integrität und verantwortungsbewusstes Handeln mit angemessenen positiven Anreizen. Diese Anerkennung erfolgt transparent, fair und im Einklang mit den geltenden Vergütungs- und Personalrichtlinien, um eine nachhaltige Kultur der Compliance zu fördern.

Verstöße gegen diesen Kodex – ganz gleich, ob vorsätzlich oder fahrlässig – werden konsequent geahndet. Die Art der Sanktion richtet sich nach der Schwere des Verstoßes, dem Grad der Verschuldung sowie dem möglichen oder eingetretenen Schaden.

Arbeitsrechtliche Maßnahmen reichen von einer schriftlichen Verwarnung bis hin zur außerordentlichen Kündigung. Ist der Tatbestand einer Straftat erfüllt, erstatten wir Anzeige und arbeiten eng mit den zuständigen Behörden zusammen. Auch zivilrechtliche Schritte – etwa Schadenersatzforderungen – behalten wir uns ausdrücklich vor. Bei Geschäftspartner*innen kann ein Verstoß zur sofortigen Suspendierung der Zusammenarbeit oder zur fristlosen Vertragsbeendigung führen.

Jede*r Mitarbeitende hat das Recht, vor Verhängung einer Maßnahme angehört zu werden. Die Entscheidungsbefugnis liegt bei der Geschäftsführung, die sich dabei auf das Votum der Compliance‑Funktion und – soweit erforderlich – der Personal‑ oder Rechtsabteilung stützt.

17 Überprüfung & Aktualisierung

Dieser Kodex ist ein lebendiges Dokument. Er wird mindestens einmal jährlich einer umfassenden Prüfung unterzogen, um neue gesetzliche Anforderungen, internationale Standards und interne Lernprozesse zu berücksichtigen. Ein außerordentlicher Review erfolgt, sobald sich relevante Rechtsvorschriften ändern, wesentliche Unternehmensbereiche erweitert werden oder bedeutsame Vorfälle Erkenntnisse liefern, die eine Anpassung erforderlich machen.

Die Compliance‑Funktion koordiniert den Prüfprozess und legt Änderungsvorschläge – einschließlich einer Risiko‑ und Auswirkungen‑Analyse – der Geschäftsführung zur Genehmigung vor. Nach Freigabe wird die neue Version mit Versionsnummer und Gültigkeitsdatum versehen, unverzüglich kommuniziert und im Intranet archiviert. Frühere Fassungen bleiben – unter klarer Versionskennzeichnung – digital abrufbar, um vollständige Transparenz zu gewährleisten.

18 Interne und Externe Kommunikation

Eine wirksame Ethik- und Compliance-Kultur setzt voraus, dass der Kodex allen Anspruchsgruppen klar bekannt ist.

Interne Kommunikation
Der Kodex wird zu Arbeitsbeginn sowie bei jeder Aktualisierung aktiv an alle Mitarbeitenden verteilt und in den wichtigsten Schulungsformaten erläutert. Führungskräfte sorgen dafür, dass die Inhalte regelmäßig im Teamalltag verankert bleiben.

Externe Kommunikation
Zur Förderung von Transparenz steht die jeweils gültige Fassung des Kodex öffentlich auf unserer Website zur Verfügung und wird auf Anfrage an Kunden, Lieferanten oder andere Stakeholder versendet.

Mitarbeitenden-Sign-off
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bestätigt durch eine schriftliche – wahlweise digitale – Erklärung, den Kodex erhalten, verstanden und akzeptiert zu haben. Diese Bestätigung wird in der Personalakte hinterlegt und muss nach wesentlichen Änderungen erneut erfolgen.

19 Anhänge (Detailrichtlinien)

Zur praktischen Umsetzung dieses Kodex greifen wir auf eine Reihe von ergänzenden Richtlinien und Verfahrensanweisungen zurück. Diese Dokumente sind integraler Bestandteil des Compliance‑Systems und stehen im Intranet in ihrer jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere:

  • die DienstanweisungITmit detaillierten Regelungen zu Informationssicherheit und Datenschutz,
  • das IMS‑Handbuch (Integriertes Managementsystem nach ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, ONR19025,UN/PAS53002,ISO14068-1)inklusive verbindlicher Gefährdungsbeurteilungs‑ und Unfallmeldeverfahren, Regelungen zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit

sowie

  • etwaige länderspezifische Addenda, die besondere gesetzliche Anforderungen oder kulturelle Gegebenheiten berücksichtigen.

Alle Anhänge werden von den jeweils fachverantwortlichen Funktionen gepflegt. Änderungen einzelner Anhänge bedürfen – wie der Kodex selbst – der Genehmigung durch die Geschäftsführung, um Konsistenz im Gesamtsystem sicherzustellen.


Dieser Kodex tritt am 16. Mai 2025 in Kraft und ersetzt sämtliche früheren Fassungen der Compliance‑Richtlinien sowie des Verhaltenskodex.

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