Unternehmen: Forster Holding GmbH – ebenso wie alle mit ihr verbundenen Gesellschaften der Firmengruppe Version: 1.0 | Veröffentlichung: 16. Mai 2025 Geltungsbereich: Weltweit; alle Lieferanten und Geschäftspartner
1. Zweck und Geltungsbereich
1.1. Präambel: Eine Partnerschaft für eine nachhaltige Zukunft
Seit der Gründung im Jahr 1956 steht der Name Forster für Innovation, Qualität und gesellschaftliche Verantwortung. Diese Werte haben unser Unternehmen zu dem gemacht, was es heute ist: ein international agierender und technologisch führender Anbieter von Verkehrs- und Werbetechnik, Lärmschutzsystemen, Regalsystemen und industriellen Siebdrucklösungen. In einer Welt, die sich durch globale wirtschaftliche Unsicherheiten und die dringlichen Herausforderungen des Klimawandels fundamental verändert, verstehen wir Nachhaltigkeit nicht nur als Ziel, sondern als tägliche Verpflichtung und als Kern unserer unternehmerischen Identität.
Dieser Kodex für Lieferanten ist mehr als ein Regelwerk. Er ist Ausdruck unserer Überzeugung, dass wir die großen Herausforderungen unserer Zeit nur gemeinsam bewältigen können. Er ist eine Einladung an Sie, unsere geschätzten Partner, diesen Weg mit uns zu gehen und eine Lieferkette zu schaffen, die auf gemeinsamen Werten, Transparenz und dem Streben nach Exzellenz beruht.
1.2. Unser Bekenntnis zu globalen Standards
Die Forster Unternehmensgruppe bekennt sich uneingeschränkt zu den zehn Prinzipien des UN Global Compact sowie zu den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs). Dieser Lieferantkodex ist ein zentrales Instrument, um diese globalen Verpflichtungen entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette mit Leben zu füllen und unsere gemeinsame Verantwortung für Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung wahrzunehmen. Er spiegelt die Anforderungen international anerkannter Managementsysteme wie ISO 14001, ISO 45001, ISO 9001, ISO 14068-1 und ONR 192500 (ISO 26000) wider, nach denen wir zertifiziert sind und die das Fundament unseres Handelns bilden.
1.3. Strategische Notwendigkeit: Net-Zero und geteilte Verantwortung
Die Forster Gruppe hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, bis spätestens 2050, möglichst aber schon bis 2035, Netto-Null-Emissionen (Net-Zero) zu erreichen. Diese Verpflichtung steht im Einklang mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens. Unsere Analysen zeigen, dass rund 80 % unseres CO₂- Fußabdrucks in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette entstehen (Scope-3-Emissionen). Dieses Ziel ist daher ohne eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen, unseren Lieferanten, nicht erreichbar. Dieser Kodex schafft den Rahmen für diese entscheidende Kooperation. Er definiert die Erwartungen und Standards, die notwendig sind, um gemeinsam eine dekarbonisierte und resiliente Wertschöpfungskette aufzubauen.
1.4. Verbindlichkeit und Geltungsbereich
Dieser Kodex ist weltweit gültig und gilt für alle Lieferanten, Dienstleister, Händler, deren Mutter- und Tochtergesellschaften sowie für alle ihre Mitarbeitenden und Subunternehmer, die im Auftrag oder für die Forster Unternehmensgruppe tätig sind. Die Annahme und Einhaltung dieses Kodex ist eine zwingende Voraussetzung für die Aufnahme und Fortführung einer Geschäftsbeziehung mit der Forster Gruppe und wird vertraglich in unseren Einkaufsbedingungen verankert.
Die in diesem Kodex festgelegten Prinzipien basieren auf den jeweils geltenden nationalen und internationalen Gesetzen, den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den Prinzipien des UN Global Compact und den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Sollten die Anforderungen dieses Kodex über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, erwarten wir die Einhaltung des höheren Standards.
1.5. Grundprinzipien der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit zwischen der Forster Gruppe und ihren Lieferanten basiert auf einem Fundament gemeinsamer Werte. Diese Werte sind direkt aus unserem internen Ethik- und Compliance-Kodex abgeleitet und bilden den Maßstab für unser gesamtes geschäftliches Handeln. Indem wir diese Werte teilen, schaffen wir nicht nur eine regelkonforme, sondern eine wertebasierte Lieferkette. Wir erwarten von unseren Partnerinnen, dass sie sich zu folgenden Grundsätzen bekennen und diese aktiv umsetzen:
Einhaltung von Gesetzen: Die strikte Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und sonstigen Vorschriften in den jeweiligen Ländern, in denen unsere Lieferanten tätig sind, ist die unverhandelbare Grundlage jeder Geschäftsbeziehung.
Integrität und Fairness: Jegliche Geschäftstätigkeit muss von Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit und Fairness geprägt sein. Dies gilt im Umgang mit uns, aber auch im Verhältnis zu Wettbewerbern, Kunden und anderen Geschäftspartnern. Wir fördern einen fairen und offenen Wettbewerb.
Achtung der Menschenwürde: Wir achten die Würde jedes einzelnen Menschen. Die international anerkannten Menschenrechte sind universell, unveräußerlich und bilden die Leitplanken für unser Handeln im eigenen Betrieb und in unserer Lieferkette.
Transparenz: Wir erwarten eine offene, ehrliche und transparente Kommunikation über Geschäftspraktiken, Herausforderungen und die Nachhaltigkeitsleistung. Nur durch Transparenz können wir Vertrauen aufbauen und gemeinsam an Verbesserungen arbeiten.
Verantwortung: Wir übernehmen Verantwortung für die sozialen und ökologischen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie ebenfalls Verantwortung für ihre Prozesse übernehmen, die Auswirkungen ihres Handelns verstehen und sich zu einer kontinuierlichen Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsleistung verpflichten.
2. Integrität und Gesetzestreue
Alle Lieferanten sind verpflichtet, sämtliche geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten – sowohl nationale wie auch internationale oder lokale Bestimmungen in den Ländern, in denen sie tätig sind. Dies umfasst insbesondere Rechtsnormen zum Arbeitsrecht, Umweltschutz, Gesundheitsschutz, Produktqualität und -sicherheit, Datenschutz, Exportkontrollen sowie fairen Wettbewerb.
Geschäftsaktivitäten müssen stets mit hoher Integrität und Ehrlichkeit ausgeführt werden; rechtswidriges Verhalten wird nicht toleriert.
Forster erwartet von seinen Lieferanten außerdem, dass sie sich an international anerkannte Standards der Nachhaltigkeit und verantwortungsvollen Unternehmensführung halten. Dieser Kodex orientiert sich an den Kerninhalten maßgeblicher Rahmenwerke wie den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie den Richtlinien anerkannter Normen (z.B. ONR 192500 bzw. ISO 26000 für gesellschaftliche Verantwortung). Ebenso werden anerkannte Managementstandards wie ISO 9001 (Qualität), ISO 14001 (Umwelt), ISO 45001 (Arbeits- und Gesundheitsschutz) und ISO 14068-1 (Klimamanagement/Klimaneutralität) als Orientierung herangezogen.
Hinweis: Sofern besondere branchenspezifische oder länderspezifische Vorgaben über diese Mindeststandards hinausgehen, sind diese ebenfalls von den Lieferanten einzuhalten. In Zweifelsfällen sind stets die strengeren Regelungen bzw. höheren Standards anzuwenden.
3. Achtung der Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen
Die Forster Unternehmensgruppe verpflichtet sich selbst zur Achtung aller international anerkannten Menschenrechte und erwartet dasselbe von ihren Lieferanten. Lieferanten respektieren die Würde jedes Menschen und gewährleisten faire, sichere und angemessene Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten. Insbesondere sind folgende Grundsätze zwingend zu beachten und umzusetzen:
Keine Zwangs- und Kinderarbeit: Jegliche Form von Zwangsarbeit, Sklaverei, Menschenhandel oder ausbeuterischer Kinderarbeit ist strikt verboten. Lieferanten stellen sicher, dass das Mindestalter für Beschäftigte gemäß den ILO-Konventionen und nationalen Gesetzen eingehalten wird.
Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen: Die Rechte der Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit, Gründung von Gewerkschaften und Kollektivverhandlungen werden respektiert. Wo gesetzlich eingeschränkt, sollen alternative legitime Formen des Dialogs gefördert werden.
Keine Diskriminierung: Jede Form der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf ist untersagt. Dies betrifft insbesondere Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Hautfarbe, Religion, sexueller Orientierung, politischer Überzeugung, Behinderung oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale. Alle Beschäftigten sind mit Respekt und Chancengleichheit zu behandeln.
Angemessene Vergütung und Arbeitszeiten: Es sind mindestens die jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlöhne und Sozialleistungen zu gewähren. Entgeltgleichheit (Equal Pay) für gleichwertige Arbeit ist sicherzustellen. Arbeitszeiten müssen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gestaltet sein; Überstunden sind freiwillig, angemessen zu vergüten und dürfen nicht exzessiv anfallen. Beschäftigten ist regelmäßige Erholung durch Pausen und freie Tage (mindestens gemäß gesetzlichen Vorgaben) zu gewähren.
Arbeitsbedingungen und Umgang am Arbeitsplatz: Lieferanten sorgen für ein arbeitsrechtlich einwandfreies Umfeld. Physische Gewalt, verbale Übergriffe, sexuelle Belästigung oder andere Formen der Einschüchterung und unmenschlichen Behandlung von Beschäftigten werden nicht toleriert. Es ist eine Kultur des gegenseitigen Respekts zu fördern.
Privatsphäre und Datenschutz: Die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden sind zu wahren. Persönliche Daten sind vertraulich zu behandeln und gemäß den einschlägigen Datenschutzgesetzen zu schützen.
Weitere Menschenrechte: Fundamentale Rechte wie das Recht auf Leben und Sicherheit, das Recht auf Bildung, das Recht auf Eigentum und legitime Landnutzungsrechte sowie die Rechte indigener Gemeinschaften dürfen weder direkt noch indirekt verletzt werden. Lieferanten haben mögliche negative Auswirkungen ihres Geschäfts auf Gemeinschaften oder Einzelpersonen zu vermeiden und im Falle einer Verletzung Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Diese Menschenrechte sind universell gültig und unveräußerlich. Forster duldet keinerlei Handlungen der Lieferanten, die der Verwirklichung dieser Rechte entgegenstehen. Sollte ein Lieferant gegen die genannten Grundsätze der Menschenrechte oder Arbeitsstandards verstoßen, ist er verpflichtet, Forster unverzüglich zu informieren und Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Schwerwiegende Verstöße können Sanktionen nach sich ziehen, bis hin zur sofortigen Suspendierung von Aufträgen oder der Beendigung der Zusammenarbeit.
4. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld ist unverhandelbar – sowohl für Forster selbst als auch für alle Lieferanten. Lieferanten müssen die einschlägigen gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie international anerkannte Standards zum Gesundheits- und Arbeitsschutz einhalten. Sie tragen Verantwortung dafür, Arbeitsunfälle, berufsbedingte Erkrankungen und Gesundheitsgefahren durch vorbeugende Maßnahmen zu minimieren. Wichtige Anforderungen sind unter anderem:
Arbeitsschutz-Management: Lieferanten implementieren wirksame Arbeits- und Gesundheitsschutz-Systeme (z. B. nach ISO 45001) zur Identifizierung von Gefährdungen, Bewertung von Risiken und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen. Für jede Tätigkeit sollen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert werden; entsprechende Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch, persönlich) sind konsequent umzusetzen.
Schulung und Unterweisung: Beschäftigte müssen regelmäßig – mindestens jährlich sowie bei arbeitsplatzbezogenen Änderungen oder nach Unfällen – über Arbeitssicherheit unterwiesen und im sicheren Ausführen ihrer Tätigkeit geschult werden. Sicherheits- und Gesundheitsschutzinformationen sind verständlich zu vermitteln.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Wo erforderlich, stellt der Lieferant angemessene Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung und sorgt dafür, dass diese von den Beschäftigten ordnungsgemäß genutzt wird.
Unfallmeldung und Notfallvorsorge: Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle sowie sonstige gefährliche Vorkommnisse am Arbeitsplatz sind unverzüglich intern zu melden und zu untersuchen. Lieferanten sollten Verfahren zur Vorfallanalyse und für Lessons Learned etablieren, um Wiederholungen zu vermeiden. Ebenso müssen ausreichende Erste-Hilfe- Maßnahmen und Notfallpläne vorhanden sein.
Arbeitsbedingungen für Fahrpersonal (Transport): Besonders Transport- und Logistikdienstleister stellen sicher, dass Lenk- und Ruhezeiten gemäß geltenden Regelungen eingehalten werden und die Verkehrssicherheit oberste Priorität hat. Fahrzeuge sind regelmäßig zu warten und Fahrer*innen entsprechend zu schulen, um Unfälle zu vermeiden.
Einsatz bei Forster vor Ort: Lieferanten, die Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände von Forster oder auf unseren Baustellen ausüben, müssen vor Einsatz schriftlich bestätigen, dass sie alle einschlägigen HSE-Anforderungen (Health, Safety & Environment) der Forster-Gruppe erfüllen. Sie haben sich an die vor Ort geltenden Sicherheitsregeln zu halten. Forster behält sich vor, bei schweren Verstößen gegen Arbeitsschutzauflagen den Einsatz zu untersagen und Sanktionen bis hin zur Vertragsbeendigung zu ergreifen.
Forster verfolgt die Vision „Zero Harm“, d. h. das Ziel, sämtliche Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen zu vermeiden. Lieferanten werden angehalten, dieses Ziel zu unterstützen und fortlaufend an der Verbesserung ihrer Arbeitsschutzleistung zu arbeiten (z. B. durch Reduktion der Unfallhäufigkeit und transparente Berichterstattung über Safety-Kennzahlen).
5. Umwelt- und Klimaschutz
Forster erwartet von allen Lieferanten ein proaktives Engagement für den Umweltschutz und die Eindämmung des Klimawandels. Unsere Lieferanten müssen sämtliche einschlägigen Umweltgesetze, -auflagen und behördlichen Vorgaben strikt einhalten. Darüber hinaus sollen sie Umweltauswirkungen minimieren und nachhaltige Praktiken entlang ihrer Prozesse verankern.
Zentrale Anforderungen sind hierbei:
Umweltrechtliche Compliance: Sämtliche Vorgaben zum Umwelt- und Immissionsschutz, zur Abfallentsorgung, zum Chemikalien- und Gefahrstoffrecht, Wasser- und Bodensschutz sowie sonstige relevante Umweltvorschriften sind vollumfänglich zu erfüllen. Dies umfasst u. a. die Einhaltung von Regulierungen wie der EU-REACH-Verordnung (für Registrierung, Bewertung und Beschränkung chemischer Stoffe) oder gleichwertigen internationalen Vorgaben, soweit anwendbar. Verbotene oder streng geregelte Substanzen dürfen nicht in Produkten oder Prozessen eingesetzt werden, es sei denn in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen.
Umweltmanagement: Lieferanten sollen ein Umweltmanagementsystem implementieren, um ihre Umweltleistung zu steuern und kontinuierlich zu verbessern. Die Einführung und Zertifizierung nach ISO 14001 oder einer validierten Umweltbetriebsprüfung (EMAS) wird ausdrücklich empfohlen. Wichtige Umweltaspekte (z. B. Energie- und Wasserverbrauch, Abfallaufkommen, Emissionen, Effizienz im Materialeinsatz, Recyclingfähigkeit von Produkten) sind zu überwachen und zu optimieren.
Ressourcenschonung und Emissionsminderung: Es wird erwartet, dass Lieferanten natürliche Ressourcen sparsam einsetzen und Umweltbelastungen so gering wie möglich halten. Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen, Luftschadstoffen und Abwasser sind voranzutreiben. Beispielsweise sollen energieeffiziente Technologien genutzt, Abfälle vermieden bzw. wiederverwertet und erneuerbare Energiequellen einbezogen werden. Für Transportdienstleister bedeutet dies etwa eine Routenoptimierung, Einsatz emissionsarmer Fahrzeuge und Schulung der Fahrerinnen in kraftstoffsparender Fahrweise, um Emissionen zu senken.
Klimaschutz und -ziele: Die Forster-Gruppe hat einen ambitionierten Übergangsplan zur Eindämmung des Klimawandels verabschiedet, der mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens übereinstimmt. Intern strebt Forster eine Reduktion der gesamten Treibhausgasemissionen (Scopes 1–3) um mindestens 90 % bis 2035 an und beabsichtigt, spätestens 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. In diesem Sinne sollen auch unsere Lieferanten aktiv zum Klimaschutz beitragen. Konkret erwarten wir:
THG-Bilanzierung: Lieferanten sollten ihren CO₂-Fußabdruck (insbesondere Scope-1- und Scope-2-Emissionen, bei relevanten Vorleistungen auch Scope 3) erfassen und gegenüber Forster oder öffentlich transparent ausweisen, soweit technisch und organisatorisch möglich.
Emissionsreduktion: Lieferanten verpflichten sich, Emissionen kontinuierlich zu reduzieren, z. B. durch Effizienzsteigerungen, Umstieg auf erneuerbare Energien und weitere Dekarbonisierungsmaßnahmen. Langfristig wird angestrebt, klimaneutral zu wirtschaften (d. h. verbleibende Emissionen durch Kompensation oder neue Technologien auszugleichen) – idealerweise im Einklang mit dem Standard ISO 14068-1 zur Erreichung von Klimaneutralität.
Kooperation bei Klimazielen: Forster wird die Leistung seiner strategischen Lieferanten im Bereich Treibhausgas-Management künftig stärker berücksichtigen. So ist geplant, bis 2027 ein Lieferanten-Bewertungssystem mit THG-relevanten Kriterien für 100% der strategischen Lieferanten einzuführen. Lieferanten sollen daher bereit sein, diesbezügliche Daten und Nachweise zu liefern und in enger Zusammenarbeit mit Forster nach Möglichkeiten zur Reduktion vorgelagerter Scope-3-Emissionen zu suchen. Gemeinsame Klimaschutz-Initiativen und Innovationspartnerschaften (z. B. zur Entwicklung CO₂-ärmerer Materialien oder Prozesse) sind ausdrückliche rwünscht.
Vermeidung von Umweltverstößen: Sollten dennoch Umweltvorfälle oder -verstöße auftreten (z. B. Unfälle mit Freisetzung von Schadstoffen, Nichteinhaltung von Grenzwerten, behördliche Beanstandungen), ist Forster umgehend zu informieren. Der Lieferant hat sofort geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten, die Ursachen zu analysieren und eine Wiederholung durch Korrektur- und Präventionsmaßnahmen auszuschließen.
Unsere Lieferanten tragen durch all diese Maßnahmen dazu bei, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und die globalen Nachhaltigkeitsziele im Umwelt- und Klimaschutz zu erreichen. Forster begrüßt Lieferanten, die über die Einhaltung von Mindeststandards hinaus innovativ an umweltfreundlichen Lösungen arbeiten und sich beispielsweise an Umweltinitiativen beteiligen oder freiwillig Umweltziele setzen.
6. Ethisches Geschäftsverhalten und Compliance
Forster legt höchsten Wert auf Integrität in allen Geschäftsbeziehungen. Von unseren Lieferanten erwarten wir ein jederzeit integres und ethisch einwandfreies Geschäftsgebaren. Alle Handlungen sollen von Ehrlichkeit, Fairness und Verantwortungsbewusstsein geprägt sein. Insbesondere sind folgende Prinzipien zu beachten:
Korruptionsprävention: Korruption – der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Vorteil – hat keinen Platz in unserem geschäftlichen Umfeld. Lieferanten dürfen weder direkt noch indirekt Bestechungsgelder, Schmiergelder oder sonstige unzulässige Vorteilsangebote machen, fordern oder annehmen. Jegliche Form von Bestechung oder Bestechlichkeit (z.B. das Versprechen oder Gewähren von Geld, Geschenken, Einladungen oder anderen Vergünstigungen, um geschäftliche Entscheidungen zu beeinflussen) ist verboten. Zulässig sind allenfalls gelegentliche, geringwertige Aufmerksamkeiten im üblichen geschäftlichen Rahmen, sofern diese kein Entscheidungsverhalten beeinflussen oder den Anschein einer Beeinflussung erwecken. In Zweifelsfällen sind Geschenke oder Einladungen eher abzulehnen bzw. offen mit Forster zu klären.
Interessenkonflikte: Lieferanten haben Entscheidungen im Geschäftsverkehr ausschließlich auf sachlicher Grundlage zu treffen. Interessenkonflikte – z. B. aufgrund persönlicher Beziehungen, finanzieller Beteiligungen oder anderer Verflechtungen mit Mitarbeitern der Forster-Gruppe – sind zu vermeiden. Sollte doch ein potenzieller Interessenkonflikt bestehen, ist dieser proaktiv offen zu legen. Forster-Mitarbeitende dürfen von Lieferanten keine persönlichen Vorteile verlangen; entsprechende Vorfälle sind Forster zu melden.
Fairer Wettbewerb: Unsere Lieferanten halten sich an die Regeln des freien und fairen Wettbewerbs. Kartellrechtsverstöße wie Preisabsprache, Marktaufteilung, Angebotsabsprachen oder Missbrauch von Marktmacht sind strikt untersagt. Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Wettbewerbern dürfen nicht unethisch beschafft oder genutzt werden. Lieferanten unterlassen jegliche Handlungen, die Wettbewerbsgesetze verletzen, und orientieren sich an den Grundsätzen eines fairen, partnerschaftlichen Umgangs im Markt.
Geldwäsche und illegale Zahlungen: Es dürfen keine Geschäfte getätigt werden, die der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstigen illegalen Transaktionen Vorschub leisten. Finanzströme sind transparent und nachweisbar zu halten. Unübliche Zahlungswege oder Barzahlungen hoher Beträge sind kritisch zu prüfen und verdächtige Aktivitäten den zuständigen Behörden zu melden.
Exportkontrolle und Sanktionsgesetze: Lieferanten befolgen alle anwendbaren Vorschriften der Exportkontrolle, Handelsbeschränkungen und Sanktionen. Insbesondere bei internationalen Lieferungen sind die Listen sanktionierter Personen, Unternehmen und Länder zu beachten. Produkte, Dienstleistungen oder Technologien, die Exportkontrollen unterliegen, dürfen nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Genehmigungen geliefert werden.
Schutz von Informationen und Rechten: Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen und geistiges Eigentum (z. B. Marken, Patente, technische Kenntnisse) von Forster oder Dritten sind von Lieferanten zu schützen. Solche Informationen dürfen ohne Zustimmung nicht an Unbefugte weitergegeben oder für unlautere Zwecke verwendet werden. Zudem halten Lieferanten einschlägige Datenschutzgesetze (z. B. DSGVO in Europa) ein und gewährleisten die sichere Verarbeitung personenbezogener Daten. Bei Umgang mit Forster-Daten sind die Vorgaben zur Informationssicherheit zu beachten; IT-Systeme müssen angemessen gegen Cyberrisiken geschützt sein.
Transparenz und Aufrichtigkeit: Lieferanten verpflichten sich zu Transparenz in ihrer Kommunikation mit Forster. Alle Angaben zu Produkten und Leistungen (z. B. Qualitätszertifikate, Herkunftsnachweise, Materialdeklarationen) müssen zutreffend sein. Täuschung oder Verschleierung von relevanten Fakten ist inakzeptabel. Insbesondere bei Nachhaltigkeitsthemen (wie z.B. Inhaltsstoffen, Umwelt- oder Sozialaspekten von Produkten) sind wahrheitsgemäße Informationen bereitzustellen.
Sollten Lieferanten Situationen beobachten, die auf Korruption, unlauteren Wettbewerb oder sonstiges Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu Forster hindeuten, erwarten wir, dass sie dies melden. Forster unterstützt eine Kultur der offenen Kommunikation und schützt Hinweisgeber im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vor Repressalien.
Ansprechpartner können z. B. die Geschäftsführung, die Einkaufsleitung oder die Compliance- Beauftragten der Forster-Gruppe sein. Gemeinsam soll sichergestellt werden, dass ethische Grundsätze in der gesamten Lieferkette gewahrt bleiben.
7. Verantwortung in der Lieferkette (Nachhaltige Beschaffung)
Die Anforderungen dieses Kodex enden nicht an der Werkspforte des unmittelbaren Lieferanten. Forster erwartet, dass unsere Lieferanten die hier beschriebenen Nachhaltigkeitsgrundsätze auch in ihrer eigenen Lieferkette fördern und durchsetzen. Konkret sollen Direkt-Lieferanten ihre Vor- Lieferanten und Subunternehmer angemessen über die Inhalte dieses Verhaltenskodex informieren und zur Einhaltung vergleichbarer Standards anhalten.
Wesentliche Aspekte der nachhaltigen Beschaffung durch unsere Lieferanten sind:
Weitergabe von Verpflichtungen: Lieferanten sollen von ihren eigenen Lieferanten und Nachunternehmern die Einhaltung von sozialen, arbeitsrechtlichen, umweltbezogenen und ethischen Mindeststandards einfordern, die den in diesem Kodex beschriebenen Prinzipien entsprechen. Es wird erwartet, dass sie sich nach bestem Bemühen darum kümmern, ihre Unterlieferanten auf diesen Kodex oder einen gleichwertigen Verhaltenskodex zu verpflichten.
Risikobewertung und Sorgfaltspflicht: Lieferanten sollen bekannte Risiken in ihrer Lieferkette bezüglich Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Umweltverstöße oder Korruption analysieren. Insbesondere bei Bezug von Rohstoffen oder Komponenten aus Regionen mit hohem Risiko (z. B. Länder mit schwacher Gesetzesdurchsetzung, Konflikt- oder Hochrisikogebiete) sind verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen zu ergreifen. Gegebenenfalls sollen nur Lieferquellen genutzt werden, die nachweislich verantwortungsvoll agieren. Wir empfehlen die Orientierung an anerkannten Leitfäden wie dem OECD-Leitfaden für Sorgfaltspflichten in Lieferketten oder – falls relevant – an Brancheninitiativen für verantwortungsvolle Beschaffung.
Konfliktmineralien und Rohstoffbeschaffung: Falls anwendbar (etwa bei elektronischen oder metallurgischen Komponenten), müssen Lieferanten sicherstellen, dass Konfliktmineralien (wie Zinn, Wolfram, Tantal, Gold oder andere Rohstoffe, die aus Konfliktregionen stammen) nicht ungeprüft in die Produkte der Forster-Lieferkette gelangen. Es sind nur Zulieferer auszuwählen, die eine verantwortungsvolle Rohstoffbeschaffung nachweisen können (z. B. durch Lieferantenerklärungen, Zertifizierungen gemäß relevanten Programmen wie RMI/RA). Auf Anfrage sollte der Lieferant Angaben zur Herkunft bestimmter Rohstoffe machen können.
Lieferantenbewertung und -entwicklung: Forster begrüßt es, wenn unsere Lieferanten selbst ein Nachhaltigkeits-Bewertungssystem für ihre eigenen Lieferanten etablieren. Die Leistung nachgeordneter Lieferanten in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) sollte bewertet und bei Bedarf verbessert werden. Beispielsweise kann dies über Fragebögen, Audits oder Zertifikate erfolgen. Sollten kritische Defizite bei einem Unterlieferanten bekannt werden, ist der Forster-Lieferant gehalten, auf Abhilfe hinzuwirken und gegebenenfalls die Geschäftsbeziehung zu diesem Unterlieferanten zu überdenken.
Transparenz in der Lieferkette: Lieferanten sollen für größtmögliche Transparenz hinsichtlich ihrer Lieferketten sorgen. Auf Verlangen sollte die Identität wesentlicher Vorlieferanten offen gelegt werden, insbesondere bei Produkten, die ein hohes Nachhaltigkeitsrisiko bergen. Forster respektiert dabei berechtigte Geschäftsgeheimnisse, jedoch erwarten wir genügend Informationen, um die Einhaltung der Standards nachvollziehen zu können (z. B. Herkunftsländer von Hauptrohstoffen, Nachweise für nachhaltige Beschaffung bei kritischen Materialien etc.). Lieferanten werden ermuntert, mit Forster zusammenzuarbeiten, um die gesamte Lieferkette nachhaltiger zu gestalten – zum gegenseitigen Vorteil und zur Absicherung gegen Reputations- und Haftungsrisiken.
Durch diese Erweiterung der Verantwortung auf die vorgelagerten Stufen trägt derdie Lieferantin maßgeblich dazu bei, globale Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsstandards in der Breite der Lieferkette zu verankern. Die Forster-Gruppe betrachtet nachhaltige Beschaffung als gemeinsamen Prozess und ist bereit, Lieferanten bei der Verbesserung der Nachhaltigkeitsperformance ihrer eigenen Zulieferer beratend zu unterstützen, wo immer dies möglich ist.
8. Umsetzung und Kontrolle der Anforderungen
Die Einhaltung der in diesem Kodex festgelegten Anforderungen durch unsere Lieferanten ist für eine partnerschaftliche Geschäftsbeziehung von zentraler Bedeutung. Forster behält sich daher vor, die Umsetzung der Kodex-Prinzipien bei seinen Lieferanten angemessen zu überprüfen. Die folgenden Regelungen gelten hierzu:
Selbstauskunft und Nachweispflichten: Lieferanten sollen Forster gegenüber auf Anforderung geeignete Nachweise für die Erfüllung der Kodex-Anforderungen erbringen. Dies kann etwa durch das Ausfüllen von Nachhaltigkeits-Fragebögen, Vorlage von Zertifikaten, Auditberichten oder Nachhaltigkeitsberichten geschehen. Insbesondere zu sensiblen Themen (z. B. Arbeitsbedingungen, Umweltauswirkungen, Arbeitssicherheit) sind relevante Dokumentationen auf Verlangen offenzulegen.
Audits und Vor-Ort-Besichtigungen: Forster oder von Forster beauftragte Dritte (z. B. unabhängige Auditoren) sind berechtigt, nach angemessener Vorankündigung Überprüfungen vor Ort beim Lieferanten durchzuführen, um die Einhaltung dieses Kodex zu verifizieren. Solche Audits werden in zumutbarem Umfang während der üblichen Geschäftszeiten stattfinden und unter Wahrung legitimer Vertraulichkeitsinteressen erfolgen. Der Lieferant erklärt sich bereit, dabei notwendige Unterstützung zu leisten und den Zugang zu relevanten Bereichen, Unterlagen und Gesprächspartnern zu ermöglichen.
Abweichungen und Korrekturmaßnahmen: Stellt Forster im Rahmen von Selbstauskünften, Audits oder anderweitig Verstöße oder Abweichungen von den Kodex-Vorgaben fest, wird der Lieferant hierüber informiert. Der Lieferant ist verpflichtet, umgehend Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um die festgestellten Mängel abzustellen. Forster und der Lieferant werden dazuin einen Dialog treten. Der Lieferant erstellt einen Maßnahmenplan mit verantwortlichen Personen und Fristen und berichtet an Forster über den Fortschritt der Umsetzung.
Verstöße und Sanktionen: Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex behält sich Forster angemessene Sanktionen vor. Welche Maßnahme ergriffen wird, hängt von der Schwere des Verstoßes und der Reaktion des Lieferanten ab. Mögliche Konsequenzen reichen von der temporären Aussetzung neuer Aufträge, über eine schriftliche Abmahnung bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung in besonders gravierenden Fällen. Die Beendigung der Zusammenarbeit wird insbesondere dann in Betracht gezogen, wenn ein Lieferant weder Willen noch ausreichende Schritte zeigt, Missstände zu beheben, oder wenn fundamentale Kodex-Prinzipien (z. B. Verbot von Kinderarbeit oder Korruption) verletzt wurden.
Kontinuierliche Verbesserung: Die Anforderungen dieses Kodex sollen nicht als starres Kontrollinstrument, sondern auch als Grundlage für eine kontinuierliche Verbesserung verstanden werden. Forster steht in engem Austausch mit seinen Lieferanten, um Nachhaltigkeitsleistungen gemeinsam zu steigern. Feedback, Anregungen oder Branchentrends können dazu führen, dass der Kodex weiterentwickelt wird. Lieferanten werden über wesentliche Änderungen informiert und bei der Umsetzung neuer Anforderungen nach Kräften unterstützt.
Forster schätzt langfristige Partnerschaften, die auf Vertrauen, Transparenz und gemeinsamen Werten basieren. Die Einhaltung dieses Kodex sehen wir als Investition in eine sichere, faire und nachhaltige Lieferkette. Wir bedanken uns bei unseren Lieferanten für die Zusammenarbeit und ihren Beitrag zur Verantwortung in der gesamten Wertschöpfungskette.
8.1. Due Dilligance
Die Forster Gruppe behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieses Kodex zu überprüfen. Dieser Verifizierungsprozess folgt einem transparenten, risikobasierten Ansatz, der direkt auf unseren internen Vorgaben basiert. Die Intensität der Überprüfung hängt vom Risikoprofil des Lieferanten ab, das anhand von Kriterien wie Herkunftsland, Branche und Geschäftsvolumen ermittelt wird. Dieser Prozess macht unsere Vorgehensweise für alle Partner nachvollziehbar und fair.
Die folgende Tabelle beschreibt die Stufen unseres risikobasierten Due-Diligence-Prozesses für Lieferanten:
Stufe
Prüfpunkt
Vorgehen
1 - Pre- Screening
Sanktions-, Embargo-, Terrorlisten
Automatisierter Abgleich mit internationalen Sanktionslisten. Ein positiver Treffer führt zum sofortigen Ausschluss von einer Beauftragung.
2 - Basisprüfung
Sitzland-Risiko (z.B. Human Freedom Index, Environmental Performance Index), Branchentypologie, Umsatzvolumen
Systematische Einstufung von Lieferanten in Risikoklassen. Länder mit hohem Risiko für Menschenrechtsverletzungen (z.B. HFI ≤6,0) oder Umweltgefahren (z.B. EPI-Score <60) führen zu einer höheren Risikoeinstufung.
3 - Vertiefte Due Diligence
Detaillierte Menschenrechts-, Umwelt- und Compliance- Risiken
Bewertung von spezifischen Fragebögen zur Nachhaltigkeit, Analyse von Zertifikaten (z.B. ISO 14001, ISO 45001), Auditberichten und Abfrage externer Datenbanken (z.B. von NGOs wie Human Rights Watch, Transparency International).
4 - Vor-Ort- Audit
Hochrisikolieferanten
Durchführung von angekündigten oder unangekündigten Audits am Standort des Lieferanten durch qualifizierte Auditor*innen der Forster Gruppe oder unabhängige Dritte.
9. Weiterführende freiwillige CSR-Initiativen
Über die verbindlichen Mindestanforderungen dieses Kodex hinaus ermutigt Forster alle Lieferanten, sich freiwillig weitergehend im Bereich Nachhaltigkeit zu engagieren und bewährte Verfahren zu implementieren. Solche Maßnahmen zeigen das zusätzliche Commitment des Lieferanten zu gesellschaftlicher Verantwortung und nachhaltiger Entwicklung und werden von Forster positiv wahrgenommen. Beispiele für freiwillige CSR-Initiativen, die Lieferanten ergreifen können, sind unter anderem:
Beitritt zu internationalen Initiativen: Zum Beispiel die Unterstützung des UN Global Compact und der 10 Prinzipien der Vereinten Nationen oder die Ausrichtung der Unternehmensstrategie an den 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der UN. Ein Beitritt zu solchen Initiativen unterstreicht das Bekenntnis des Lieferanten zu global anerkannten Nachhaltigkeitszielen.
Nachhaltigkeits-Managementsysteme: Einführung eines umfassenden Managementsystems für gesellschaftliche Verantwortung bzw. Nachhaltigkeit, etwa nach dem österreichischen Standard ONR 192500 oder dem internationalen Leitfaden ISO 26000. Eine Zertifizierung oder Evaluierung dieses Systems (z. B. durch Quality Austria) kann die Wirksamkeit untermauern und Verbesserungspotenziale aufzeigen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung: Veröffentlichung regelmäßiger Nachhaltigkeitsberichte (z. B. jährlich oder zweijährlich) nach anerkannten Standards wie der Global Reporting Initiative (GRI) oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Dadurch werden Fortschritte und Herausforderungen transparent gemacht und Vertrauen bei Stakeholdern geschaffen.
Weitere Zertifizierungen: Erwerb freiwilliger Zertifikate, die das Engagement im Nachhaltigkeitsbereich dokumentieren. Zum Beispiel ISO 9001 (Qualitätsmanagement) zur Sicherstellung hoher Produktqualität, ISO 14001 oder EMAS (Umweltmanagement) zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung, ISO 45001 (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) für exzellente Sicherheitsstandards oder auch ISO 50001 (Energiemanagement) zur Steigerung der Energieeffizienz. Auch branchenspezifische Nachhaltigkeitssiegel oder Mitgliedschaften in Initiativen (z. B. EcoVadis Rating, BSCI, Responsible Care etc.) sind begrüßenswert.
Klimaneutralität und Science Based Targets: Setzung ambitionierter Klimaschutzziele, die mit dem Pariser Abkommen übereinstimmen, und Teilnahme an Programmen wie der Science Based Targets initiative (SBTi). Langfristiges Ziel sollte die Erreichung von Klimaneutralität sein, orientiert z. B. an den Vorgaben der ISO 14068-1. Erste Schritte könnten die Kompensation unvermeidbarer Emissionen und die Nutzung grüner Energie sein.
Engagement für Mitarbeiter*innen und Gesellschaft: Umsetzung zusätzlicher Programme zur Förderung der Mitarbeitenden (z. B. umfangreiche Aus- und Weiterbildungsangebote, Gesundheitsprogramme, Förderung von Diversität und Inklusion) sowie zum gesellschaftlichen Engagement im lokalen Umfeld (z. B. Freistellung von Mitarbeitenden für Volunteer-Tätigkeiten, Unterstützung sozialer Projekte, Kooperationen mit Bildungsinstitutionen). Solche Aktivitäten gehen über die unmittelbaren Kodex-Pflichten hinaus und demonstrieren die soziale Verantwortung des Unternehmens gegenüber der Gemeinschaft.
Innovationen für Nachhaltigkeit: Investitionen in Forschung und Entwicklung, um nachhaltigere Produkte und Prozesse zu schaffen. Beispielsweise könnten Materiallieferanten an neuen umweltfreundlichen Werkstoffen arbeiten (etwa recyclebare oder CO₂-reduzierte Materialien für Forster-Produkte), Logistikunternehmen könnten innovative Konzepte für emissionsarme Transporte entwickeln (z. B. alternative Antriebe, Logistikoptimierung), und Lieferanten generell könnten digitale Lösungen einsetzen, um Effizienz und Nachhaltigkeit in der Lieferkette zu erhöhen. Forster unterstützt eine solche Innovationsfreude, da sie langfristig allen Partnern Vorteile bringt.
Die genannten Punkte sind freiwillig und nicht vertraglich bindend; sie dienen als Inspiration für Best Practices. Forster ist davon überzeugt, dass Lieferanten, die sich über die Mindeststandards hinaus für Nachhaltigkeit engagieren, damit nicht nur einen Beitrag für Gesellschaft und Umwelt leisten, sondern auch ihr eigenes Geschäftsmodell zukunftsfähiger machen. Wir betrachten ein solches Engagement als Zeichen einer fortschrittlichen Unternehmensführung und werden es im Rahmen der Zusammenarbeit positiv würdigen.
10. Schlussbestimmungen und Geltung
Dieser Lieferanten-Kodex tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft und gilt für alle neuen und bestehenden Lieferbeziehungen, sobald er den Lieferanten bekanntgegeben wurde und von ihnen akzeptiert ist. Etwaige frühere Regelungen der Forster Unternehmensgruppe zu diesen Themen werden durch diesen Kodex ersetzt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Kodex aufgrund zwingender lokaler Rechtsvorschriften im Einzelfall nicht anwendbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Inhalte. In einem solchen Fall ist der Lieferant gehalten, nach einem möglichst gleichwertigen Weg zu suchen, um den Zweck der betreffenden Kodex-Forderung dennoch zu erreichen, und Forster hierüber zu informieren.
Forster wird diesen Kodex bei Bedarf aktualisieren, um geänderten gesetzlichen Anforderungen, weiterentwickelten Standards oder neuen Erkenntnissen im Nachhaltigkeitsbereich Rechnung zu tragen. Änderungen werden den Lieferanten in geeigneter Weise mitgeteilt.
Mit Annahme eines Auftrags oder Abschluss einer Vereinbarung mit Forster bestätigt der Lieferant, dass er/sie den Inhalt dieses Verhaltenskodex für Lieferanten zur Kenntnis genommen hat und willens ist, alle darin festgelegten Anforderungen einzuhalten. Dies wird als Grundlage für eine vertrauensvolle, langfristige und nachhaltige Geschäftsbeziehung zwischen Forster und seinen Partnern angesehen. Forster dankt allen Lieferanten für ihre Unterstützung und Zusammenarbeit bei der Umsetzung dieser wichtigen Prinzipien nachhaltiger Beschaffung.
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