Seiten- und Höhenabstände der Verkehrszeichen gemäß RVS.
Im Straßenverkehr spielt das korrekte und normgerechte Aufstellen von Verkehrszeichen eine entscheidende Rolle für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Sie ist nicht nur dafür verantwortlich, dass Verkehrszeichen rechtzeitig erkannt werden und sich Verkehrsteilnehmer entsprechend verhalten können, sondern auch dafür, dass Verkehrszeichen nicht selbst zu einer Verkehrsbehinderung werden. Was es dabei zu beachten gibt ist in der RVS 05.02.11 geregelt:
Seiten- und Höhenabstände bei seitlich aufgestellten Verkehrszeichen.
Seitlicher Abstand: Je nach Geschwindigkeitsbereich ist der Abstand der Verkehrszeichen zum Fahrbahnrand anzupassen.
Höhenabstand: Der Höhenabstand zur Fahrbahnoberkante ist mit 0,6 – 2,5 m vorgeschrieben. Bei Großtafeln hat der Bodenabstand mindestens 1,0 m (auf Autobahnen und Schnellstraßen mindestens 1,5 m) zu betragen.
Hinweis: Für die Anbringung über Gehwegen und Radwegen gelten gesonderte Abstände. Diese sind für Gehwege in der RVS 03.02.12 und für Radwege in der RVS 03.02.13 geregelt.
Anbringung von Verkehrszeichen oberhalb der Fahrbahn.
Bei der Anbringung von Verkehrszeichen oberhalb der Fahrbahn mit uneingeschränktem Lichtprofil ist ein mind. Höhenabstand von 4,5 – 5,5 m über der Fahrbahnoberkante vorgeschrieben. Bei Überkopfkonstruktionen ist ein Abstand von 5,5 m anzustreben.
Aufstellung von Verkehrszeichen hinter Fahrzeugrückhaltesystemen (Abkz. FRS):
Die Abbildung 11 und 12 zeigen die Aufstellung von Verkehrszeichen hinter Fahrzeugrückhaltesystemen. Das Verkehrszeichen darf den fahrbahnseitigen Rand des FRS nicht überragen und die Steher der Verkehrszeichen sollen nicht im Wirkungsbereich des FRS aufgestellt werden.