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Einkaufsbedingungen

1. Allgemeines:

Für alle unsere Bestellungen gelten nachstehende Bedingungen als vereinbarter Vertragsbestandteil. Änderungen und Ergänzungen sowie abweichende Verkaufsbedingungen des Auftragnehmers gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Diese Bestimmungen über Lieferungen gelten sinngemäß auch für Leistungen.

2. Anfragen:

Anfragen, Angebote, Beratungen u.ä. sind für uns kostenfrei und unverbindlich.

3. Bestellungen:

Grundsätzlich werden unsere Bestellungen (Aufträge, Abschlüsse, Lieferabrufe) schriftlich erteilt, mündliche von uns ehestens schriftlich bestätigt. Die Annahme der Bestellung ist durch Rücksendung der mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehenen Auftragsbestätigung binnen 8 Tagen zu bestätigen. Wird eine firmeneigene Auftragsbestätigung rückgemittelt oder die Lieferung ohne Auftragsbestätigung durchgeführt, gelten unsere Einkaufsbedingungen uneingeschränkt als vom Auftragnehmer angenommen.

4. Schriftverkehr:

Bei allem Schriftwechsel muss auf unsere Bestellnummer hingewiesen werden. Dies gilt auch für Rechnungen, die bei Lieferung per Post in 2facher Ausfertigung zu senden, und für Lieferscheine, die ohne Preisangabe auszustellen und jeder Sendung beizufügen sind. Für Lieferungen aus dem EWR-Raum liefert der Auftragnehmer ohne Entgelt spätestens gleichzeitig mit der Ware jene Dokumente, die in gesetzlich vorgeschriebener Form den für die Zollbegünstigung benötigten Ursprung der Ware beweisen.

5. Preise:

Alle in unseren Bestellungen genannten Preise sind Festpreise und verstehen sich ausschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Auf die bei laufenden Abschlüssen von längerer Dauer vereinbarten Sonderpreise haben paritätisch genehmigte Preiserhöhungen keinen Einfluss.

6. Sublieferanten:

Der Auftragnehmer hat grundsätzlich die ihm erteilten Bestellungen selbst auszuführen und bleibt für die gesamte Bestellung verantwortlich.

7. Ausführungsbehelfe:

Die dem Aufragnehmer von uns zur Verfügung gestellten Muster, Modelle, Zeichnungen und sonstige Behelfe bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen, insbesondere nach Erledigung der Bestellung oder nach Beendigung der Geschäftsbeziehung, an uns herauszugeben. Sie dürfen weder kopiert noch für andere Zwecke verwendet und insbesondere nicht an der Ausführung der Bestellung unbeteiligten Dritten zugänglich gemacht werden.

8. Ausführungsvorschriften:

Lieferungen haben den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Richtlinien, insbesondere den Unfallverhütungsvorschriften, sowie den anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen.

9. Geheimhaltung:

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, unsere Bestellungen und sich daraus ergebende Arbeiten als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vertraulich zu behandeln.

10. Lieferzeit:

Lieferfristen werden vom Datum unserer Bestellung aus gerechnet, bei mündlichen Bestellungen gilt dieses, nicht das Einlangen der Bestätigung, als Bestelldatum. Der von uns genannte Liefertermin versteht sich als Einlangtermin in unserem Werk. Teillieferung oder vorzeitige Lieferung bedürfen unserer Zustimmung. Bei Bestellungen im Ausland sind wir, Lagerwaren ausgenommen, mindestens 3 Tage vor Fertigstellung der Lieferung davon in Kenntnis zu setzen. Bei Lieferverzug sind wir berechtigt, entweder hinsichtlich der ganzen Lieferung oder des noch ausstehenden Teiles vom Vertrag zurückzutreten oder neben der Forderung der Erfüllung dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von 0,5% des vereinbarten Preises für jede begonnene Woche der Verspätung bis zum Betrag von 10% des vereinbarten Preises in Abzug zu bringen, wobei uns die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten bleibt. Ist das Maximum dieser Summe erreicht, treten wir auf jeden Fall vom Vertrag zurück. Jedenfalls hat der Auftragnehmer uns von einer erkennbaren Lieferverzögerung unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

11. Versendung:

Lieferungen erfolgen verpackt frei Bestimmungsort einschließlich Transportversicherung auf Gefahr des Auftragnehmers. Bei Lieferverzug sind vom Auftragnehmer jedenfalls die Kosten der Versendung zu übernehmen. Bei Bestellungen im Ausland bestimmen wir auch bei Lieferungen ab Werk die Versendungsart und die Verzollungsstelle. Kosten und Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Versendungsvorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

12. Erfüllungsort:

Erfüllungsort für die Lieferung ist der von uns angegebene Bestimmungs- bzw. Verwendungsort, mangels anderer Vereinbarungen unser Betrieb in Waidhofen/Ybbs. Erfüllungsort für die Zahlung ist Waidhofen/Ybbs.

13. Annahme:

Die Annahme der Lieferung erfolgt stets unter Vorbehalt der Untersuchung auf Richtigkeit und Verwendbarkeit sowie auf Freiheit von Mängeln. Die Anzeige von Mängeln einer Lieferung gilt jedenfalls als unverzüglich erstattet, wenn sie innerhalb von 30 Tagen ab Annahme bei offenen, und innerhalb von 30 Tagen ab Entdeckung bei geheimen Mängeln erstattet wird. Bei Waren, die üblicherweise in der Verpackung belassen werden, gelten Mängel, die erst bei der Entnahme aus der Verpackung sichtbar werden, als geheime Mängel, Lieferungen, die offensichtliche Mängel aufweisen, werden nicht angenommen und sofort dem Auftragnehmer auf dessen Kosten rückgemittelt.

14. Gewährleistung:

Der Auftragnehmer haftet dafür, dass alle erbrachten Leistungen frei von Material-, Fabrikations- und Funktionsfehlern sowie von Rechtsmängeln sind und den vertraglich bedungenen Eigenschaften voll entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Annahme und beträgt 24 Monate. Für Mängel haftet der Aufragnehmer während der Gewährleistungsfrist ungekürzt, gleichgültig, ob der Mangel vor, bei oder nach Beginn der Gewährleistungsfrist entstanden ist. Der Gewährleistungspflicht wird entsprochen durch unverzügliche kostenlose Behebung durch den Aufragnehmer auf unser Verlangen; für ersetzte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht in angemessener, von uns festzusetzender Frist nach, sind wir berechtigt, die Behebung des Mangels zu Lasten des Auftragnehmers vorzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Haftung des Auftragnehmers erstreckt sich auf Direktschäden und Folgeschäden jeder Art.

15. Zahlungsbedingungen:

Die Zahlung erfolgt nach Annahme und Rechnungserhalt, bei Streitigkeiten nach deren Klärung, entweder innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb 30 Tagen unter Abzug von 2% Skonto oder innerhalb 60 Tagen ohne Abzug. Die bei laufenden Abschlüssen von längerer Dauer vereinbarten Sonderbedingungen bleiben davon unberührt. Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung der Ordnungsgemäßheit der Lieferung und keinen Verzicht auf uns zustehende Ansprüche. Zessionen bedürfen unseres vorhergehenden schriftlichen Einverständnisses.

16. Gegenansprüche:

Eine Aufrechnung durch den Auftragnehmer ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung fällig und von uns nicht bestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

17. Insolvenz:

Wird über das Vermögen des Aufragnehmers das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet oder stellt der Auftragnehmer seine Zahlungen ein, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

18. Höhere Gewalt:

Von außen kommende unvorhersehbare und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse entbinden den betroffenen Vertragsteil auf die Dauer ihrer Wirkung von jenen Verpflichtungen, deren Erfüllung durch das Ereignis unmöglich oder unzumutbar geworden ist. Der Vertragsteil, der sich auf Höhere Gewalt berufen will, hat das Ereignis unverzüglich dem anderen Vertragsteil bekannt zu geben und nachzuweisen.

19. Verhaltenskodex

Forster verpflichtet sich zur Einhaltung des „VERHALTENSKODEX FÜR ETHISCHES UNTERNEHMENSHANDELN IN DER FIRMENGRUPPE FORSTER“. Die Einhaltung des Verhaltenskodex ist auch für unsere Auftragnehmer obligatorisch. Der Verhaltenskodex kann auf der Homepage unter https://www.forster.at/verhaltenskodex abgerufen werden.

20. Gerichtsstand:

Für alle aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit sich ergebenden Streitigkeiten findet österreichisches Recht Anwendung. Als vereinbarter Gerichtsstand gilt das für den Sitz unserer Firma sachlich zuständige Gericht.


Stand: 20. Jänner 2020

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